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Der Energieausweis – Transparenz auf dem Immobilenmarkt

Mit der Verabschiedung der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Oktober 2007 und der Einführung des Energieausweises wurde ein Instrument geschaffen, welches die Wertigkeit einer Immobilie transparent macht.

Für Waschmaschinen und Kühlschränke ist es schon längst selbstverständlich und auch für Häuser und Wohnungen wurden nun die Anforderungen an Sanierung und Neubau gesetzlich festgehalten und bieten somit die Möglichkeit den Energieverbrauch verschiedener Häuser oder Wohnungen vergleichen zu können. Auch Vorschläge für Verbesserungen der Energieeffizienz sind im Energieausweis zu finden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Ob ein Energieausweis auf Grundlage des berechneten Energiebedarfes (Bedarfsausweis) oder des gemessene Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) erstellt werden muss, regelt ebenfalls die EnEV. Wir von ARCHITEKTEN TRAUT unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung des Energieausweises, sondern sorgen dafür, dass es auch der Richtige ist! Und wenn Sie möchten, erstellen wir für Sie auch ein komplettes Energie-„Gutachten“.

Nichtwohngebäude

Energieausweis nach EnEV
Ab 01.07.2009 sind Energieausweise für Nichtwohngebäude erforderlich. Diese müssen in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Puplikumsverkehr gut sichtbar ausgehängt werden. Er wird benötigt, wenn das Gebäude neu errichtet, verkauft, vermietet oder geleast werden soll, bzw. ein bestehendes Gebäude in erheblichen Maße umgebaut oder erweitert wird und muss bei Verkauf oder Vermietung dem Interessent zugänglich gemacht werden.

Die Berechnung des Energieausweises erfolgt, wesentlich detailliert als die der Wohngebäude, auf dem Berechnungsverfahren der DIN V 18599 und unter Berücksichtigung von Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwasser und Beleuchtung sowie der Gebäudehülle erstellt.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Gültig
für einen Zeitraum von 10 Jahren

Wohngebäude

Energieausweis nach EnEV
Ab 01.07.2009 sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei umfassender Sanierung, Verkauf oder Neuvermietung einzelner Wohnungen oder des gesamten Gebäudes erforderlich.

Bei der Berechnung von Wohngebäuden erfolgt nach DIN 4108 und DIN 4701, wobei die Stromversorgung außen vor bleibt und nur Heizung, Warmwasser und Lüftung gehen in die Berechnung ein.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Für Wohngebäude mit höchstens 4 Wohneinheiten (dessen Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde) müssen Energieausweise als Bedarfsausweise ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, welche schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
Für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit.

Gültig
für einen Zeitraum von 10 Jahren

Verbrauchsausweis online Bestellen:

Durch Ausfüllen und Abschicken dieses Formulars erwerben Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis, welcher ab 2008 Pflicht wird, zum Preis von 59,00€ inkl. MwSt, Versand und dargestellter Gebäudeansicht (falls vorhanden).
Bitte vergewissern Sie sich dass alle Angaben zu ihrem Gebäude korrekt sind. Sie erhalten den 10 jahre gültigen Ausweis für gewöhnlich binnen 1-5 Werktagen, maximal 2 Wochen nach Bestellung bzw. bei Erstkunden nach Eingang des Rechnungsbetrages. Nach Bearbeitung der Bestellung erhalten Sie eine Bestätigungsemail (bei Vorkasse: mit Rechnung) an die angegebene Adresse.
Der Energieausweis entspricht allen gesetzlichen Anforderungen.

Für bestehende Kunden:
Für bereits bestehende Kunden, oder ab der zweiten Bestellung folgt die Lieferung per Rechnung.

Für Neukunden:
In diesem Fall erfolgt die Bestellung per Vorkasse.
Die Zahlungsaufforderung mit Bankverbindung erhalten Sie per Email.

Besitzer ab drei Immobilien können vorher Sonderkonditionen besprechen.

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