Flächennutzungsplan
Die baurechtlichen Vorschriften - die erste Hürde.
Zielsetzungen für eine Gemeinde oder Stadt (Stärkung hinsichtlich Arbeitsplätze, Wohnbauflächennachfrage, der örtlichen Wirtschaftsstruktur) festlegen, wie die langfristigen Entwicklung auf Jahre bis Jahrzehnte aussehen soll. Chancen erkennen – positive Trends verfolgen! In dem Flächennutzungsplan werden durch die Ausweisung verschiedener Flächen die Grundlage für einen qualifizierter Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und damit zur bauplanungsrechtlichen Absicherung geschaffen. Wir von ARCHITEKTEN TRAUT ändern und erweitern den vorhandenen Flächennutzungsplan.
Bebauungsplan
Die baurechtlichen Vorschriften - die gestalterische Hürde.
Grundbedingungen schaffen! Anpassung des Bebauungsplan (B-Plan) an die regionalplanerische Funktion.
nun heißt es im Bebauungsplan alle Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen laut dem Baugesetzbuch festzusetzen. Jeder B-Plan trägt eine eigene Handschrift, so daß hier Plan nicht gleich Plan ist! Wir helfen Ihnen die Belange der Gemeinde und die Vorstellungen der möglichen Bauherren in einen Konsens zu führen. Gut, dass wir von ARCHITEKTEN TRAUT uns auskennen, denn für manchen Nichtfachmann ist dies ein Buch mit sieben Siegeln.
Grünordnungsplan
Natürliche Lebensgrundlagen schützen, menschenwürdige Umweltbedingungen sichern.
Dafür sorgt die Landschafts- bzw. Grünordnungsplanung. Denn es ist Aufgabe, gem. des Bundesnaturschutzgesetztes, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum sicher zustellen.
Deshalb sorgen wir von ARCHITEKTEN TRAUT dafür, dass bei allen Bauvorhaben in der freien Landschaft, sowie in schon bebauten Gebieten, die Belange des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens, erfüllt werden.
Wir von ARCHITEKTEN TRAUT bieten Ihnen den Bebauungsplan und den Grünordnungsplan aus einer Hand.