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Baulexikon

A I B I D I E I F I G I H I I I J I K I L I N I P I R I S I T I U I W I

ENERGIEBEDARF
Endenergiemenge, die den Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur Verfügung gestellt werden muss, um die normierte Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das ganze Jahr sicherzustellen. Diese Energiemenge bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte Hilfsenergie ein.
Die Endenergie wird an der “Schnittstelle“ Gebäudehülle übergeben und stellt somit die Energiemenge dar, die dem Verbraucher (im allgemeinen der Eigentümer) geliefert und mit ihm abgerechnet wird. Der Endenergiebedarf ist deshalb eine für den Verbraucher besonders wichtige Angabe.
Die Endenergie umfasst die Nutzenergie und die Anlagenverluste.

ENERGIE- /WÄRMEBEDARFSAUSWEIS

...macht wesentliche Aussagen über den zu erwartenden Energiebedarf und dient zum Nachweis des Erfüllens der Anforderungen der EnEV und zu mehr Transparenz bei der Bewertung von Gebäuden.
Insbesondere beinhaltet der Energie- / Wärmebedarfsausweis spezifische Werte des Transmissionswärmeverlustes, der Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Energiebedarfs nach einzelnen Energieträgern und des Jahres-Primärenergiebedarfes.

ENERGIEBEDARF / -VERBRAUCH
...der Energiebedarf wird nach Richtlinien und normierten Randbedingungen der EnEV rechnerisch ermittelt und bietet eine Vergleichsebene zum Bewerten von Gebäuden. Der tatsächliche Energieverbrauch kann jedoch erheblich vom berechneten Bedarf abweichen, da tatsächliche klimatische Bedingungen, Betriebsweise der Anlagentechnik und Nutzerverhalten vorher nicht erfassbar sind.

ENEV
...ist die Abkürzung für die Energie-Einsparverordnung vom 1. Februar 2002 und damit das gültige Regelwerk, das Anforderungen hinsichtlich der Begrenzung des Heizwärmebedarf für die Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden stellt und damit den nötigen Jahres-Primärenergiebedarf begrenzt.
Grundlage für die EnEV ist das Energieeinspargesetz von 1976 und die darauf folgenden Wärmeschutzverordnungen (WSchVo). Nicht zuletzt ist es auch eine Novellierung der WSchVo’95 durch die Beschlüsse der Weltklimakonferenz in Kyoto von 1997 über die Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Zudem ist die ehemalige Heizanlagenverordnung integriert worden und bewertet somit zusätzlich neben der Luftdichtheit und Wärmebrückenfreiheit auch die Qualität der Energieträger. Damit fließt erstmals die Nutzung regenerativer Energiequellen positiv in die Bilanz ein.

ERDWÄRME

...ist im Erdinnern entstehende und gespeicherte Wärmeenergie, die als Energiequelle genutzt wird. Anlagen zur Nutzung der Erdwärme lohnen sich vor allem in Gegenden mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen wie z. B. heißen Tiefenwässern. Durch Niedrigenergiehaus-Bauweise in Verbindung mit Wärmepumpentechnik kann jedoch fast überall wirtschaftlich und hinreichend Erdwärme nutzbar gemacht werden.


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